Freiwillige Feuerwehr
SIEVERSHÜTTEN
 

Gefahrensymbole:



Gefahrstoffe können ein oder mehrere der nachfolgenden Gefahrenmerkmale aufweisen. Für einen Teil davon schreibt das Chemikaliengesetz und die darauf beruhende Gefahrstoffverordnung eine Kennzeichnung der Verpackung mit den aufgeführten Symbolen, Gefahrhinweisen und Sicherheitsratschlägen vor.
Beachten Sie jedoch: Auch die nicht gekennzeichneten Substanzen können gefährlich wirken! Sie haben auch Gefahrstoffe zu Hause. Sehen Sie mal z.B. ihr Sprayflaschen und Reiniger an und lesen Sie sich die Gefahrhinweise und Sicherheitsratschläge in und auf der Verpackung durch.


(kein Symbol)

Entzündlich
Entzündliche Gefahrstoffe haben keinen Kennbuchstaben und kein Symbol, nur einen Gefahrenhinweis, wenn sie in flüssigem Zustand einen Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C haben.


Leicht entzündlich
"F"
Stoffe werden als leicht entzündlich bezeichnet, wenn sie:
  • sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können (z.B. gelber Phosphor)
  • in festen Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können. (z.B. Zelluloid)
  • in flüssigem Zustand einen Flammpunkt unter 21°C haben. (z.B. Benzin)
  • bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln (z.B. Natrium oder Karbid)


Hochentzündlich
"F+"
Hochentzündliche Gefahrstoffe sind entweder Flüssigkeiten, deren Siedepunkt unter 35°C und deren Flammpunkte unter 0°C liegt oder Gase, die bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Zündbereich haben.


Brandfördernd "O"
Brandfördernde Gefahrstoffe sind selbst nicht brennbar, reagieren aber, meist unter Abgabe von Sauerstoff, so heftig mit brennbaren Stoffen, daß sie ohne weitere Zündquelle entzünden und einen bestehenden Brand erheblich fördern können.


Explosionsgefährlich "E"
Explosionsgefährliche Gefahrstoffe können in festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinösen Zustand bestehen. Sie reagieren bei nicht außergewöhnlicher Beanspruchung durch Schlag oder Reibung, bei Erwärmung oder andere Zündquellen mit äußerst raschem Zerfall unter Bildung großer Gasmengen. Die Folge: Explosion


Giftig
"T"
Stoffe werden als giftige Gefahrstoffe bezeichnet, wenn sie in geringer Menge beim einatmen, verschlucken oder der Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen.


Sehr giftig
"T+"
Stoffe werden als sehr giftige Gefahrstoffe bezeichnet, wenn sie in sehr geringer Menge beim einatmen, verschlucken oder der Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen.


Umweltgefährlich
"N"
Stoffe werden als umweltgefährliche Gefahrstoffe bezeichnet, wenn sie im Falle des Eintritts in die Umwelt eine sofortige oder spätere Gefahr für eine oder mehrere Umweltkomponenten zur Folge haben oder haben können.


Ätzend
"C"
Ätzende Gefahrstoffe wirken je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit zerstörend bei Berührung auf lebendes Gewebe. (Haut, Augen und Schleimhäute)


Gesundheitsschädlich
"Xn"
Stoffe werden als gesundheitsschädliche Gefahrstoffe bezeichnet, wenn sie beim einatmen, verschlucken oder der Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen.


Reizend
"Xi"
Reizend wirkende Gefahrstoffe rufen bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervor.








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